Programm
Tag 1
09:00 Uhr
Modul 01: Fachliche Grundlagen für Vertragsverhandlungen im Jahr 2021
- Die Neuerungen in der HOAI 2021 und ihre Folgen für die Vertragsanbahnung und -verhandlung
- Vertragsinhalte und die Abgrenzung zu Nachtragspotenzialen (HOAI 2021, Rechtsprechung, Vertragsbeispiele)
- Warum Planernachträge im „HOAI 2021-Zeitalter“ zum Tagesgeschäft gehören
- So erkennen Sie potenzielle Vertragslücken und können diese vorab kalkulatorisch würdigen.
- Planernachträge und gutes Arbeitsklima – kein Widerspruch
- VgV-spezial: Chancen-/Risikoprofile bei vorgegebenen Vertragsinhalten kennen und ausfedern
13:00 Uhr
Modul 02: Vorbereitung von Vertragsverhandlungen/
Nachtragsverhandlungen
Nachtragsverhandlungen
- Die verschiedenen Arbeitsschritte zur richtigen Vorbereitung und Begründung
- Kommunikationsstrategie zur Schaffung der Akzeptanz beim Auftraggeber
- Was Planerverträge und Planernachträge enthalten müssen
- Organisatorisches zur Vorbereitung von Nachtragsforderungen (rechtlicher Rahmen, Beratungspflichten, Strategie, Zeitrahmen)
- Fachliche Begründung zusätzlicher Leistungen optimieren und nachhaltig werden lassen
- Systematik und Vorgehensweise bei Verhandlungen
- Entscheidungsdruck bei Vertragspartnern erkennen und sachgemäß würdigen
20:00 Uhr
Modul 03:
- Impulsvortrag zu ausgewählten Honorarthemen
- Erfahrungsaustausch
Tag 2
09:00 Uhr
Modul 04: Vertragsverhandlungen trainieren – Teil 1 Hauptvertrag
- Verhandlung zur Durchsetzung des angemessenen Honorars für Objektplanung (Gebäude/Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen)
- Verhandlung zur Durchsetzung des angemessenen Honorars für Fachplaner
- Verhandlung bei Pauschalhonoraren
- Verhandlung bei objektbezogen erforderlichen zusätzlichen Leistungen
- Verhandlung zum angemessenen Umbauzuschlag und zu mitverarbeitender Bausubstanz
- Verhandlung zu Bauüberwachungshonorar (Terminbezug, Erfolgsprämie, Verzögerungen)
13:00 Uhr
Modul 05: Vertragsverhandlungen trainieren – Teil 2 Zusatzhonorare und Nachträge
- Verhandlung zu Zusatzhonorar bei Bauzeitverzögerungen (z. B. wenn keine Vertragsvereinbarung vorliegt)
- Verhandlung über wenige große Planungsänderungen
- Verhandlung bei Planungsverzögerungen bzw. -unterbrechungen
- Verhandlung über Erfordernis ergänzender Leistungen